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So reservieren Sie Ihren Prüfungstermin

Online, telefonisch, schriftlich oder persönlich am Schalter:

Standort Telefon E-Mail
Chur +41 81 257 80 73 disposition@stva.gr.ch
Davos, Roveredo, Ilanz, Thusis +41 81 257 80 74 disposition@stva.gr.ch
Samedan, Scuol, Müstair, Li Curt +41 81 257 80 76 disposition@stva.gr.ch

Link: Standorte / Prüfstellen

Fahrzeugprüfung

Wann müssen Sie Ihr Fahrzeug vorführen?

Alle mit Kontrollschilder zugelassenen Fahrzeuge müssen periodisch von uns geprüft werden. Die Prüfungsintervalle entnehmen Sie bitte hier.

Wir bitten, das Fahrzeug vor der Prüfung zu kontrollieren, zu reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.

Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

Lastwagen, Lieferwagen und Anhänger mit einer Bremse müssen mit mindestens 75% des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichtes vorgeführt werden.

Information über Neuerung bei Domizil-Anhängerprüfungen mit durchgehenden Bremsen finden Sie hier.

Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.

Höchstmasse von Motorwagen und Anhängern:

Breite 2,55 m mit Ladung, Kühlaufbauten 2,60 m
Länge 12 m ohne Ladung, ohne Sattelanhänger
16,5 m Sattelmotorfahrzeuge
18,75 m Anhängerzüge
Höhe 4,00 m mit Ladung

Praktische Führerprüfungen

Nach Eingang der Anmeldekarte dauert es im Normalfall fünf Wochen bis zum Prüfungstermin. In Ausnahmefällen und bei starker Nachfrage müssen Sie mit etwas längeren Wartezeiten rechnen. Die praktische Fahrprüfung kann nur mit einer Aufgebotskarte und mit einem gültigen Lernfahrausweis abgelegt werden.

Keinen Lernfahrausweis benötigen:

  • Inhaber des Führerausweises der Kategorie C oder der Unterkategorie C1, die ein Gesuch um den Führerausweis der Unterkategorie D1 stellen;

  • Inhaber des Führerausweises der Kategorie C, die ein Gesuch um den Führerausweis der Kategorie D stellen;

  • Gesuchsteller um den Führerausweis der Unterkategorien G und M.
    Den gewünschten Prüfungsort können Sie auf der Anmeldekarte angeben. Absagen können Sie den Prüfungstermin bis 7 Tage (5 Arbeitstage) vor dem Termin kostenlos. Bei späteren Abmeldungen müssen wir Ihnen leider den vollen Prüfungsbetrag berechnen.

Hier finden Sie das Merkblatt für Lern- und Prüfungsfahrten sowie weitere Infos für Prüfungsfahrzeuge.

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Ausführliche Informationen für Berufsfahrer/innen finden Sie hier

Probezeit:

Jedes Jahr verlieren durchschnittlich mehr als 1500 Personen den Führerausweis auf Probe, bei rund 6900 weiteren Neulenkenden pro Jahr wird die Probezeit verlängert. Mit einem neuen Tutorial-Video unterstützen die BFU und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) alle Neulenkenden auf dem Weg zum definitiven Führerausweis.

Theoretische Führerprüfungen

Wussten Sie schon, dass die Theorieprüfung ohne Aufgebot abgelegt werden kann? Voraussetzung ist nur, dass Sie die persönliche Zulassungsbestätigung vorweisen können. Diese wird Ihnen nach Eingang des Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises zugestellt.

Unsere Prüfungsorte, Prüfungstage und Prüfungszeiten finden Sie hier oder auf der Rückseite Ihrer Zulassungskarte. Detaillierte Informationen zu den Theorie-Standorten finden Sie unter Standorte/Prüfstellen durch öffnen der Details des jeweiligen Standorts.

Bitte beachten Sie:

  • Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

  • Die Zulassungsbestätigung und ein Identitätsnachweis (Identitätskarte, Pass usw.) sind dem Experten vor der Prüfung zu übergeben. Ohne kann die Prüfung nicht abgenommen werden.

  • An Feiertagen, am 2. Januar, am 24. Dezember und am 31. Dezember werden keine Theorieprüfungen durchgeführt.

Demoprüfung

Lernmittel und weitere Informationen