Bewilligungsverfahren   

 
Bewilligungsbehörde für den Geschäftsfall im bäuerlichen Bodenrecht ist das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA), Rohanstrasse 5, 7001 Chur. Die notwendigen Gesuchsunterlagen, Formulare, Erläuterungen und Gesetze können Sie beim GIHA beziehen oder unter deren Adresse herunter laden.

Innerhalb des Vernehmlassungsverfahrens kann das GIHA beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) den fachlichen Mitbericht einholen. Ansprechpartner beim ALG ist diesbezüglich Stefan Ackermann.

Kontakt

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