Allgemeine Informationen   

 

Ergänzung zum Bundesrecht fördert der Kanton marktorientierte und tiergerechte sowie umweltschonende Bewirtschaftungsformen, welche auf eine nachhaltige Nutzung Rücksicht nehmen. Dies geschieht durch Gewährung von Anfangs- und Motivationsbeiträgen nach Art. 11 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes.

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln von Franken 1.3 Mio. werden die unterschiedlichsten Aktivitäten unterstützt. Als Beispiele seien nur erwähnt:

  • Räumung eingewachsener Wiesen und Weiden (vgl. Merkblatt und Anmeldeformular)
  • Umstellung auf Bio-Betriebe;
  • Beiträge an die Infrastruktur von Milch-, Fleisch- und Obstverarbeitungsbetrieben;
  • Erhaltung von Obstgärten;
  • Erhaltung von wertvollem Kulturgut wie z. B. Schrägzäunen
  • Anbau von Getreide im Berggebiet;
  • Druck von Prospekten und Flugblättern für Schaubauernhof, Schlafen im Stroh etc. 

Die Beiträge sind als Starthilfe gedacht und werden nur für höchstens 10 Jahre Jahre bezahlt.

Gesuche können an die Abteilung Agrarmassnahmen des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation eingereicht werden.

Kontakt

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