Allgemeine Informationen
Jeweils Anfang Mai wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Erhebung der Betriebsdaten durchgeführt. Erfasst werden sämtliche Tiere sowie Flächen der Betriebe. Die Bestätigung der Bewirtschaftungen erfolgt dann im Herbst. Die erhobenen Daten werden in unserem Amt für die Berechnung der Direktzahlungen verwendet und dienen unter anderem auch für statistische Zwecke, als Grundlage für eine zukünftige Agrarpolitik, für tierseuchenpolizeiliche Massnahmen und für den Tier- und Gewässerschutz.
Verantwortlich für richtige Angaben ist der Bewirtschafter. Die Gemeinden, der Kanton und der Bund führen entsprechende Kontrollen durch.