Gewässerschutz
Die Abteilung Agrarmassnahmen ist für den Vollzug des Gewässerschutzes, in der Landwirtschaft des Kantons Graubünden, verantwortlich. Zu diesem Zwecke sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) zwei Weisungen erarbeitet worden, die den Vollzug regeln.
Die Weisung über Hofdünger- und Abwasseranlagen in der Landwirtschaft (Formular AW001) vom 1. Oktober 2003 regelt die Grösse der benötigten Hofdüngeranlagen aufgrund der Aufstallungssysteme, Tierarten und Stallhaltungszeiten.
Die Weisung Gewässerschutz in der Landwirtschaft (Formular UW001) vom 1. Oktober 2003 gibt praktische Anleitungen zur Einhaltung des Gewässerschutzes auf dem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb.
Tierschutz
Der Vollzug des Tierschutzes wird durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) des Kantons Graubünden sichergestellt. Mit einem Vertrag zwischen dem Kontrolldienst des ALG und dem ALT ist die Zusammenarbeit im Bereich Tierschutz geregelt und gewährleistet.