Umfang
Die Amtliche Vermessung umfasst die Erhebung, Verwaltung und Nachführung der rechtsverbindlichen Eigentumsgrenzen sowie weiterer topografischer Informationen über die Grundstücke (Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur).
Zweck
Die AV liefert die geometrische Grundlage für Anlage und Führung des eidgenössischen Grundbuches und dient zur Sicherung des Grundeigentums und der damit verbundenen Rechte. Die Daten der AV bilden die Basis für den Aufbau und Betrieb von Geographischen Informationssystemen (GIS) und werden für Projekte und Dokumentationen von öffentlichen Institutionen (Verwaltung, Schulen) und privaten Unternehmungen (Ingenieure, Architekten, Planer, usw.) verwendet.