Plan für das Grundbuch   

 
Der Plan für das Grundbuch ist ein aus den numerischen Daten der AV erstellter graphischer Auszug.

Beglaubigten Auszügen des Planes für das Grundbuch kommt die Rechtswirkung in Sinne von Art. 9 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu. Sie sind beim zuständigen Nachführungsgeometer zu beziehen.

Die vorhandenen Plan- und Kartengrundlagen finden Sie im Katalog der Pläne der AV.
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