Der Plan für das Grundbuch ist ein aus den
numerischen Daten der AV erstellter graphischer Auszug.
Beglaubigten Auszügen des Planes für das Grundbuch kommt die Rechtswirkung in Sinne von Art. 9 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu. Sie sind beim zuständigen
Nachführungsgeometer zu beziehen.
Die vorhandenen Plan- und Kartengrundlagen finden Sie im
Katalog der Pläne der AV.