Die Gemeinden 

Den Gemeinden obliegt die Durchführung der AV. Sie sind zuständig für:

  • die Durchführung der Vermarkungen und Ersterhebungen
  • die laufende Nachführung und den Unterhalt der AV
  • die Wahl des Ingenieur-Geometers oder der Ingenieur-Geometerin für die Nachführungsarbeiten
  • die Bezeichnung einer Markkommission für die Behandlung von Einsprachen im Zusammenhang mit Grenzfeststellungen
  • die Bezeichnung und Abgrenzung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen
  • die Festlegung der Strassennamen und der Hausnummern
  • die Lieferung der Daten der amtlichen Vermessung an den Kanton.
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden