Die patentierten Ingenieur-Geometer und Ingenieur-Geometerinnen, als frei erwerbende Unternehmer bzw. als Stadtgeometer (Chur), führen die Ersterhebungen, die Zweitvermessungen infolge Güterzusammenlegungen, die periodischen Nachführungen und die Erneuerungen der AV durch. Sie sind zuständig für die Verwaltung und laufende Nachführung des originalen und massgeblichen Bestandes der AV.