Meliorationen - Umfang und Zweck   

Bild der Gemeinde Lohn
 

Das multifunktionale Instrument

Meliorationen sind Massnahmen zur Erhaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Man versteht darunter

  • die Verbesserung der Produktionsbedingungen und Grundlagen der Landwirtschaft,
  • die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse und
  • die Umsetzung ökologischer und raumplanerischer Anliegen.

Zur Erreichung der Ziele dienen Einzelmassnahmen, Gemeinschaftsprojekte bis hin zu kommunalen oder überkommunalen Gesamtprojekten und Meliorationen sind damit die ideale Ergänzung zur neuen Regionalpolitik. Sie bilden das umfassendste Gestaltungs- und Realisierungsinstrument im ländlichen Raum. 


Im Dienste von Landwirtschaft, Natur und Landschaft und dem Gemeinwesen

Meliorationen werden bei uns seit Ende des 19. Jahrhunderts durchgeführt und dienen seit jeher der Umsetzung der agrarpolitischen Ziele. Ursprünglich stand die Erleichterung der bäuerlichen Arbeit und die Gewinnung und Erhaltung von Kulturland zur Gewährleistung einer genügenden Versorgung mit Lebensmitteln im Vordergrund.

Heute dienen zeitgemässe Meliorationen neben der eigentlichen Bewirtschaftungserleichterung auch der Erhaltung und dem Schutz des Kulturlandes, der Kulturlandschaft, der Gewässer und des Landschaftsbildes. Meliorationen stehen also in hohem Masse auch im Dienste von Natur und Landschaft.

Im Rahmen von Güterzusammelegungen besteht die Möglichkeit, einen ausgewiesenen  Landbedarf des Gemeinwesens durch einen allgemeinen Abzug decken zu lassen, Damit kann verhindert werden, dass nur Einzelne übermässig Boden zur Verfügung stellen müssen.


Aktuelle Situation

Zurzeit haben 36 Gesamtmeliorationen  und 15 Projekte als gemeinschaftliche Massnahmen die Zustimmung von Bund und Kanton. Verschiedene Gesamtmeliorationen und vor allem Ausbauten alter Güterstrassennezte sind in Vorbereitung. Jährlich werden Arbeiten mit Gesamtkosten von rund Fr. 18 Mio. ausgeführt, an die der Bund rund Fr. 8.0 Mio. und der Kanton rund Fr. 6.5 Mio. in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen leisten. Als Trägerschaften treten  die jeweiligen Standortgemeinden oder Genossenschaften auf. 

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