Mietwesen   

 
  • Mietzinserhöhungen (Art. 269d OR) und Kündigungen von Miet- und Pachtverträgen für die Wohn- und Geschäftsräume (Art. 266 l bzw. 298 OR) müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden.
  • Die amtlichen Formulare in Papierform für Mietzinserhöhungen und Kündigungen können beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation bestellt werden.
  • Von den Vermieterinnen und Vermietern oder von einem privaten Anbieter selbst gestaltete Mietzins- und Erhöhungsformulare sowie Kündigungsformulare müssen vor ihrer Verwendung durch das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation genehmigt werden.
  • Nicht genehmigungspflichtig sind die vom Kanton Graubünden herausgegebenen offiziellen Formulare in Papierform sowie die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare des Kantons Graubünden.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation genehmigt EDV-Formulare für Formulare

    • Kündigungen
    • Mietzinsänderungen und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter.

 

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