Das ALG ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (WEG) zuständig. Das WEG wurde per 31. Dezember 2001 eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert worden waren.
Unter dem Titel WEG wurden in allen Regionen des Kantons Graubünden Eigentumsobjekte und Mietwohnungen zum Zweck der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Personen und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen unterstützt.
Als Unterstützung gewährte der Bund Bürgschaften, rückzahlbare Vorschüsse und Beiträge à fonds perdu. Bei Eigentumsobjekten konnten diese Hilfen einzeln oder kombiniert beansprucht werden, bei Mietwohnungen war eine Kombination der Hilfen erforderlich. Die Bürgschaften und Vorschüsse zur Vergünstigung der Miete oder der Eigentümerlasten gewährt der Bund selbständig ohne Beteiligung des Kantons. Die à fonds perdu-Beiträge werden vom Kanton aufgestockt, wenn auch die Gemeinde, in der sich das Objekt befindet, Beiträge gewährt. Der Kanton leistet Zusatzbeiträge während maximal 10 Jahren. Die letzten Auszahlungen mit Zusatzleistungen des Kantons erfolgen im Jahr 2012. Der Bund kann seine Beiträge während maximal 25 Jahren leisten.
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
Die Bundeshilfen gemäss WEG wurden noch bis Ende 2001 angeboten.
Die bereits abgeschlossenen Geschäfte werden ohne Änderungen weitergeführt. Wechsel in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen sind uns zu melden, ebenfalls sämtliche Mieterwechsel in den subventionierten Wohnbauten.
Bundeshilfen (WFG)
Am 1. Oktober 2003 ist das neue Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) in Kraft getreten.
Gestützt auf das WFG kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.
Für die Förderung sind direkte und indirekte Hilfen vorgesehen. Die vom Bund direkt gewährten Darlehen sind im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" bis Ende 2008 sistiert worden. Im Februar 2007 hat der Bundesrat beschlossen dem Parlament zu beantragen, im Finanzplan ab 2009 wieder Mittel für indirekte Hilfe aufzunehmen. Auf Direktdarlehen des Bundes soll hingegen definitiv verzichtet werden.
Weitere Informationen
Im Leistungsauftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen betreibt der schweizerische Verband für Wohnungswesen SVW mit Sitz in Zürich ein Kompetenzzentrum für genossenschaftlichen Wohnungsbau. Er fördert seine rund 1'000 Mitglieder - vorwiegend Genossenschaften, aber auch Stiftungen, vereinzelte gemeinnützige Aktiengesellschaften und Gemeinden - mit Dienstleistungen aller Art wie Beratungen, Finanzierungen, Statuten, Fachzeitschrift "Wohnen" und Weiterbildungskursen, vertritt ihre Interessen und bildet ein landesweites Netzwerk. Seit der Gründerzeit verbindet den SVW eine bewährte Partnerschaft mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Von den Errungenschaften des genossenschaftlichen Wohnungsbaus profitiert letztlich die gesamte Bevölkerung.