Zusammenfassung   

Das ALG besteht aus den Abteilungen Agrarmassnahmen, Strukturverbesserungen und Vermessung sowie der Geoinformatik und dem GIS-Kompetenzzentrum. Der Aufgabenbereich ist sehr vielfältig und umfasst die folgenden Dienstleistungen:


Abteilung Agrarmassnahmen

Die Abteilung Agrarmassnahmen ist für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung verantwortlich und schafft günstige Rahmenbedingungen für zukunftsorientierte Bauernbetriebe. Dabei stehen die ökologische Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft im Vordergrund. Das Team der Abteilung Agrarmassnahmen erhebt jährlich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden detaillierte Angaben zu den Landwirtschafts- und Sömmerungsbetrieben (Alpen). Diese Daten sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik, für die Statistik sowie für verschiedene Beitragsberechnungen.

Die Abwicklung der Bundes- und Kantonsbeiträge ist das "Kerngeschäft" der Abteilung Agrarmassnahmen. Vertrauen ist gut, Kontrolle muss trotzdem sein! Mit eigens geschulten Kontrolleuren führt die Abteilung einen vom Bund akkreditierten Kontrolldienst.

Der Fortschritt hat Tradition in der Landwirtschaft des Kantons Graubünden. Neue Ideen werden geprüft, ideell und finanziell unterstützt und die politischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Die landwirtschaftliche Fachkompetenz ist ebenfalls bei der Entscheidfindung anderer Amtstellen gefragt, vornehmlich in den Bereichen Raumplanung und Bodenrecht. Der Abteilung obliegt zudem der Vollzug des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft.


Abteilung Vermessung

Die Abteilung Vermessung beaufsichtigt und leitet die amtliche Vermessung (AV) im Kanton, die zur Hauptsache von privaten Vermessungsbüros (Ingenieur-Geometer) ausgeführt wird.

Die amtliche Vermessung beinhaltet die Erhebung, Verwaltung und Nachführung der Eigentumsgrenzen sowie von raumbezogenen Informationen über die Bodenbedeckung (Bauten, Wald, Kulturflächen, Verkehr), die Einzelobjekte (Mauern, Brücken, Seilbahnen usw.) und die Nomenklatur.

Sie liefert die geometrische Grundlage für die Anlage und Führung des eidgenössischen Grundbuches und dient zur Sicherung des Grundeigentums und der damit verbundenen Rechte. Die Daten der AV bilden zudem die Basis für den Aufbau und Betrieb von Geographischen Informationssystemen (GIS).

Das ALG verwaltet zudem den topografischen Übersichtsplan 1:10'000, ein digitales Höhenmodell und die Gemeindegrenzen und Planeinteilungen der amtlichen Vermessung. Die übrigen, rechtsgültigen Daten der amtlichen Vermessung werden von den jeweiligen Nachführungsgeometern verwaltet.


Abteilung Strukturverbesserungen

Die Abteilung Strukturverbesserungen umfasst die Bereiche Meliorationen, landwirtschaftlicher Hochbau, Seilbahnen und Skilifte und die Wohnbauförderung

Meliorationen
Die Begriffe „Melioration“ und „Strukturverbesserung“ sind gleichwertig. Der Bund unterscheidet zudem bei den Strukturverbesserungen zwischen „Bodenverbesserungen“ (Güterzusammelegungen, Erschliessungen ect.) und „landwirtschaftlichen Gebäuden“ (landwirtschaftlicher Hochbau).

In Art. 1 des kantonalen Meliorationsgesetzes werden Meliorationen als Massnahmen, Werke und landwirtschaftliche Hoch- und Tiefbauten bezeichnet, die den Zweck haben, die Ertragsfähigkeit des Bodens zu erhalten oder zu steigern, seine Bewirtschaftung zu erleichtern oder ihn vor Verwüstung und Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen.
 
In neuerer Zeit haben sich die Wertvorstellungen in der Gesellschaft stark verändert und so gelten zeitgemässe Strukturverbesserungen heute als eigentliche Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum. So werden im Rahmen von Strukturverbesserungen nebst den Anliegen der Landwirtschaft auch den Bedürfnissen von Natur und Umwelt Rechnung getragen, namentlich der Erhaltung einer naturnahen Landschaft und der Artenvielfalt.

Als weitestgehende Massnahme mit dem grössten Nutzen erweist sich immer noch die Gesamtmelioration. Sie beinhaltet die Güterzusammenlegung und die Errichtung von zweckmässigen Erschliessungsanlagen sowie weitere kulturtechnische Bauten in einem grösseren Beizugsgebiet. Daneben gibt es immer wieder Einzelmeliorationen, welche einem beschränkten Nutzerkreis eine Verbesserung – meist der Erschliessung – bringen sollen.

Im Kanton Graubünden laufen zur Zeit viele Meliorationsprojekte, welche von den Mitarbeitenden der Abteilung Strukturverbesserungen betreut und begleitet werden. Die eigentliche Projektbearbeitung wird aber von privaten Ingenieurbüros im Auftrag der jeweiligen Bauherrschaft wahrgenommen.

Landwirtschaftlicher Hochbau
Im Rahmen der Strukturverbesserungen bearbeitet das Ressort Hochbau die Beitragsgesuche für Stallbauten und landwirtschaftliche Gemeinschaftsbauten. Dabei werden nicht rückzahlbare Beiträge an den Neubau sowie an Erweiterungen und Sanierungen von Gebäuden ausgerichtet. Mit diesen Beiträgen wird eine rationelle Betriebsführung und die Haltung von Raufutter verzehrenden Tiere in zweckmässigen Ställen ermöglicht. Bei der Erweiterung und Sanierung von Alpgebäuden sowie von regionalen Gemeinschaftsbauten wie Käsereien können die Gebäude und Anlagen auf den neuesten produktionstechnischen Stand gebracht werden.

Mit der Neuausrichtung der Agrarpolitik 2011  können Projekte zur regionalen Entwicklung mit Beiträgen unterstützt werden. Diese Projekte müssen eine vorwiegend landwirtschaftliche Beteiligung ausweisen.

Infolge der recht grossen Zahl von Beitragsgesuchen ist zur Zeit mit Wartefristen von 2 bis 3 Jahren zu rechnen.


Seilbahnen und Skilifte

Dem Departement für Volkswirtschaft und Soziales obliegt die Aufsicht über die Seilbahnen und Skilifte. Es ist zuständig für die Erteilung, Änderung oder Erneuerung sowie den Widerruf von Bewilligungen zum Bau und Betrieb solcher Anlagen.

Das ALG ist die technische Kontrollinstanz. Es koordiniert das Bewilligungsverfahren und sorgt für eine speditive Durchführung.

Das ALG ist zudem auch Kontroll- und Meldestelle für Luftfahrthindernisse (Bauten, Krananlagen, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen, Kabelanlagen und Drähte), die Luftfahrzeuge gefährden oder den Betrieb von Flugsicherungsanlagen behindern können.


Wohnförderung

Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Das Ressort Hochbau bearbeitet die Beitragsgesuche für die Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bergbevölkerung. Es werden nicht rückzahlbare Beiträge für die Sanierung, den Neubau und den Kauf von Wohnhäusern und Wohnungen im Berggebiet ausgerichtet. Dabei kann die landwirtschaftliche wie die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung unter Einhaltung bestimmter Bedingungen unterstützt werden. Dank diesen Zuschüssen wird vielen Gesuchstellern die Realisierung einer Wohnsanierung erst ermöglicht.

Wohnbau- und Eigentumsförderung
Das ALG ist zuständig für die Wohnbau- und Eigentumsförderung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen.

Am 31. Dezember 2001 wurde die Wohnbauförderung nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert wurden. Diese werden nach der damals gültigen Rechtsgrundlage zu Ende geführt.

Am 1. Oktober 2003 ist das neue Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; SR 842) 3 in Kraft getreten.

Gestützt auf das WFG kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.

Für die Förderung sind direkte und indirekte Hilfen vorgesehen. Die vom Bund direkt gewährten Darlehen sind allerdings im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich somit momentan auf die indirekte Unterstützung.


Geoinformation

Die kantonale Verwaltung Graubünden verfügt über eine Vielzahl von Geodaten und Kartenwerken. Geodaten sind Sachdaten mit geografischem Bezug (z.B. Daten zu Seen und Flüssen). Die Geodaten werden im geografischen Informationssystem der kantonalen Verwaltung Graubünden erfasst und verwaltet. Im Geodatenkatalog sind Kurzinformationen zu den vorhandenen Datensätzen aufgeführt.

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