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Zahnpasta gibt es für verschiedene Alterskategorien mit unterschiedlichen Fluoridgehalten. In einer im Sommer 2016 durchgeführten Kampagne wurden die Fluoridgehalte und Deklarationen von 24 Zahnpasten auf Rechtskonformität überprüft.

Zahnpasta werden Fluoride bis maximal 0.15 % beigefügt, da sich diese positiv auf die Kariesprophylaxe auswirken, indem sie den Zahnschmelz stabilisieren. Eine Überdosierung indessen kann insbesondere während der Wachstumsphase der Zähne zu Zahnfluorose führen, bei der sich weiße bis braune Verfärbungen auf der Zahnschmelzoberfläche bilden. In stärkerer Ausprägung ist dies nicht nur kosmetisch störend, sondern auch schädlich für die Zähne, da die Zahnschmelzoberfläche dadurch weniger widerstandsfähig wird. Aus diesem Grund ist der Fluoridgehalt von Zahnpasta für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren auf 0.1 % gesetzlich limitiert. Zahnpasta mit einem Fluorgehalt von 0.1 bis 0.15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet ist (z.B. durch „nur für Erwachsene“), benötigt einen Warnhinweis: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengrosse Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermässigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen“.

Insgesamt 24 verschiedene Zahnpasten und Zahngels wurden vom Lebensmittelinspektorat im Detailhandel erhoben und im Chemielabor des ALT analysiert. Nebst der Bestimmung des Gesamtfluoridgehaltes wurde auch die Deklaration überprüft. Erfreulicherweise musste nur eine Kinderzahnpasta wegen leicht überhöhtem Fluoridgehalt und eine weitere Zahnpasta wegen fehlendem Mindesthaltsbarkeitsdatum beanstandet werden.


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