Fluorid in Zahnpasta
Zahnpasta gibt es für verschiedene Alterskategorien
mit unterschiedlichen Fluoridgehalten. In einer im Sommer 2016 durchgeführten
Kampagne wurden die Fluoridgehalte und Deklarationen von 24 Zahnpasten auf
Rechtskonformität überprüft.
Zahnpasta werden Fluoride
bis maximal 0.15 % beigefügt, da sich diese positiv auf die Kariesprophylaxe auswirken,
indem sie den Zahnschmelz stabilisieren. Eine Überdosierung indessen kann insbesondere
während der Wachstumsphase der Zähne zu Zahnfluorose führen, bei der sich weiße
bis braune Verfärbungen auf der Zahnschmelzoberfläche bilden. In stärkerer
Ausprägung ist dies nicht nur kosmetisch störend, sondern auch schädlich für
die Zähne, da die Zahnschmelzoberfläche dadurch weniger widerstandsfähig wird. Aus
diesem Grund ist der Fluoridgehalt von Zahnpasta für Kinder bis zum Alter von
sechs Jahren auf 0.1 % gesetzlich limitiert. Zahnpasta mit einem Fluorgehalt
von 0.1 bis 0.15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet ist
(z.B. durch „nur für Erwachsene“), benötigt einen Warnhinweis: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengrosse
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermässigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen“.
Insgesamt 24 verschiedene
Zahnpasten und Zahngels wurden vom Lebensmittelinspektorat im Detailhandel erhoben
und im Chemielabor des ALT analysiert. Nebst der Bestimmung des
Gesamtfluoridgehaltes wurde auch die Deklaration überprüft. Erfreulicherweise musste
nur eine Kinderzahnpasta wegen leicht überhöhtem Fluoridgehalt und eine weitere
Zahnpasta wegen fehlendem Mindesthaltsbarkeitsdatum beanstandet werden.
Foto: © candy1812 -
Fotolia.com