Trinkwassergewinnung in der Nähe von Strassen
Der Grundwasserschutz sieht vor, dass von Strassen keine Gefahr für die
Trinkwasserqualität ausgeht. Konfliktsituationen entstehen dort, wo Strassen das
Einzugsgebiet von Quellwasserfassungen notgedrungen durchkreuzen.
Quellen, in deren Einzugsgebiet sich Strassen oder belastete
Standorte befinden, können mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK), einer Gruppe von organischen Verbindungen, welche in Erdölprodukten wie
Kraftstoffen, Teer oder Autoreifen vorkommt, kontaminiert werden. Durch den
Abrieb von Autobremsbelägen können die Quellen zudem mit Antimon, im Winter mit
Streusalz (Chlorid) belastet werden. Grundwasserschutzzonen
sollen die Quellen vor solchen Einflüssen schützen. Strassen in der engeren Schutzzone
S2, welche aus zwingenden Gründen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen
stehen müssen, können ausnahmsweise bewilligt werden, wenn es sich nachweislich
nicht vermeiden lässt, sie durch die Zone S2 zu führen. Dabei sind alle
Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung der
Trinkwassernutzung auszuschliessen.
18 Bündner Quellen in unmittelbarer Nähe zu Strassen wurden im
April 2016 beprobt und hinsichtlich PAK, Antimon und Chlorid untersucht. Diesbezüglich
konnte keine negative Beeinflussung des Trinkwassers festgestellt werden; die
vom Gesetzgeber festgelegten Höchstwerte für PAK und Antimon wurden eingehalten,
die Chloridkonzentrationen waren unauffällig. Die Gewässerschutzmassnahmen
beim Strassenbau scheinen also in diesem Fall zu greifen.
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