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Der Grundwasserschutz sieht vor, dass von Strassen keine Gefahr für die Trinkwasserqualität ausgeht. Konfliktsituationen entstehen dort, wo Strassen das Einzugsgebiet von Quellwasserfassungen notgedrungen durchkreuzen.

Quellen, in deren Einzugsgebiet sich Strassen oder belastete Standorte befinden, können mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), einer Gruppe von organischen Verbindungen, welche in Erdölprodukten wie Kraftstoffen, Teer oder Autoreifen vorkommt, kontaminiert werden. Durch den Abrieb von Autobremsbelägen können die Quellen zudem mit Antimon, im Winter mit Streusalz (Chlorid) belastet werden. Grundwasserschutzzonen sollen die Quellen vor solchen Einflüssen schützen. Strassen in der engeren Schutzzone S2, welche aus zwingenden Gründen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen stehen müssen, können ausnahmsweise bewilligt werden, wenn es sich nachweislich nicht vermeiden lässt, sie durch die Zone S2 zu führen. Dabei sind alle Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung der Trinkwassernutzung auszuschliessen.

18 Bündner Quellen in unmittelbarer Nähe zu Strassen wurden im April 2016 beprobt und hinsichtlich PAK, Antimon und Chlorid untersucht. Diesbezüglich konnte keine negative Beeinflussung des Trinkwassers festgestellt werden; die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstwerte für PAK und Antimon wurden eingehalten, die Chloridkonzentrationen waren unauffällig. Die Gewässerschutzmassnahmen beim Strassenbau scheinen also in diesem Fall zu greifen.


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