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Sauerbrut und Faulbrut sind zu bekämpfende Tierseuchen (Tierseuchenverordnung, TSV 916.401) und neue Krankheitsausbrüche werden während der Bienensaison regelmässig unter Angabe der Standortgemeinde, der Bienenstandnummer, des Datums der erlassenen Sperre und des zuständigen Fachassistenten Bieneninspektion aktualisiert.
Eine interaktive Karte ermöglicht eine exakte, übersichtliche Lokalisation der gesperrten Bienenstände und der Sperrgebiete im ganzen Kanton.

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