Gastwirtschaftswesen/Gebrannte Wasser   

Das ALT erteilt auf Gesuch hin die nötigen Ausschank- oder Kleinhandelsbewilligungen. Gesuche um Erteilung einer solchen Bewilligung sind rechtzeitig vor Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes einzureichen.
Die Steuer für die Abgabe von gebrannten Wassern, die zweckgebunden ist, wird jeweils auf Grund der Ankäufe von gebrannten Wassern in einem Fünfjahresturnus erhoben. Zu diesem Zweck haben alle Pflichtigen ihre Ankäufe der vergangenen Jahre mittels Steuererklärung genau zu deklarieren.

Dem ALT sind weitere Aufgaben übertragen wie:

  • Kontrolle der Steuererklärungen
  • Überwachung der Bestimmungen des Gastwirtschaftsgesetzes
  • Überwachung der Bestimmungen des Alkoholgesetzes, insbesondere des Kleinhandelsverbotes und der Werbebestimmungen
  • Erstellen der Verzeichnisse der bewilligungspflichtigen Betriebe
  • Kontaktstelle zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Zollbehörden, kantonalen Amtsstellen, Gemeinden und Fachverbänden
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden