Lebensmittel   

Das Angebot an Lebensmitteln hat heute eine grosse Vielfalt erreicht. Diese Entwicklung ermöglicht es den Konsumenten, sich erheblich abwechslungsreicher und gesünder als frühere Generationen zu ernähren. Gleichzeitig kann der Konsument in der Regel nicht mehr Einblick in den Produktions- und Vertriebsvorgang eines Lebensmittels nehmen. Er ist davon abhängig, dass der Produzent im Rahmen seiner Selbstkontrolle die Qualität eines Produkts laufend überwacht und sicherstellt. Aus diesem Grund wurde in der Lebensmittelgesetzgebung der Selbstkontrolle des Produzenten und dem Täuschungsschutz des Konsumenten grosses Gewicht beigemessen.

Im Zweckartikel dieser Gesetzgebung sind folgende Punkte erwähnt:
  • Schutz des Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.
  • Sicherstellen des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln.
  • Schutz des Konsumenten vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln (z.B. falsche oder irreführende Deklaration

Der Bereich Lebensmittelsicherheit des ALT ist für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung verantwortlich, damit der oben erwähnte Zweckartikel umgesetzt werden kann.
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