Tierverkehr   

Zur Prophylaxe von Tierseuchen und zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Tierseuchen, sind Regelungen zum Tierverkehr notwendig. Mit dem Ziel der Rückverfolgbarkeit wird durch die Tierverkehrskontrolle das Vertrauen bei Konsumentinnen und Konsumenten gefördert und ist zudem eine Voraussetzung für den Zugang zu ausländischen Märkten.

  • Vorschriften des Tierverkehrs zur Kennzeichnung und Registrierung der Tiere
  • Vorschriften zum Tiertransport, der Durchführung von Märkten und Ausstellungen, die Sömmerung (Sömmerungsvorschriften) und dem Viehandel

Der Verkehr mit tierischen Produkten, die eine Gefahr für ein Verschleppen von Krankheiten darstellen können, ist zusätzlich geregelt. Darunter fällt ebenso der sichere Einsatz von Samen und Embryonen, wie auch der sichere Verkehr mit tierischen Nebenprodukten (Abfälle).

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