Tierseuchen   

Die Förderung und Erhaltung der Tiergesundheit stellt eine Kernaufgabe des öffentlichen Veterinärdienstes dar. Nur gesunde Tiere vermögen die, an sie gestellte Leistungen zu erbringen und dem Anspruch der Konsumenten auf sichere Lebensmittel tierischer Herkunft gerecht zu werden.

Um diese wichtige Aufgabe zur Tiergesundheit zu erfüllen, werden im Vollzug zur Tierseuchengesetzgebung:
  • die Tierhalter auf Tierseuchen sensibilisiert (Prävention)
  • die Tierbestände mittels umfangreichen Stichprobenuntersuchungen auf verschiedene Tierseuchen überwacht
  • bei Feststellung einer Tierseuche effizient die erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und verhindert, dass sich eine Tierseuche weiter ausbreitet.
  • die Nutztierhaltungen regelmässig amtstierärztlich kontrolliert
Mit weiteren Anstrengungen bemüht sich der öffentliche Veterinärdienst um die Vorbeugung zu weiteren Tierkrankheiten, welche nicht als Tierseuchen in der Gesetzgebung festgehalten sind und dennoch eine grosse wirtschaftliche Bedeutung für den (Einzel)-Tierbestand haben können (Beispiel der Moderhinkebekämpfung beim Schaf).
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