Tierseuchenbekämpfung   

Tierseuchen sind übertragbare Krankheiten, welche ganze Tierbestände gefährden, auf den Menschen übertragbar sind, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben oder den internationalen Handel beeinträchtigen.

In der Bekämpfung von Tierseuchen unterscheidet die Gesetzgebung zwischen:

  • hochansteckenden Tierseuchen, z.B. Maul- und Klauenseuche (MKS). Die MKS ist weltweit eine der verheerendensten Viruserkrankungen von landwirtschaftlichen Nutztieren. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. MKS ist für den Menschen ungefährlich.
  • auszurottende Tierseuchen, z.B. BSE (Rinderwahnsinn), die zur Krankheitsgruppe der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) gehört - beim Menschen tritt sie als Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJD) auf. Alle TSE haben eine lange Inkubationszeit und enden stets tödlich.
  • zu bekämpfende Seuchen, z.B. Salmonella-Enteritidis-Infektion der Hühner. Salmonellen stellen die Hauptursache von humanen Lebensmittelinfektionen dar. Ein Reservoir befindet sich in Nutzgeflügel. Faulbrut und die Sauerbrut der Bienen sind gemäss Tierseuchengesetz ebenfalls zu bekämpfende Tierseuchen. Diese beiden Bienenkrankheiten werden bekämpft um gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für Bienen und Imker möglichst gering zu halten.
  • zu überwachende Seuchen, z.B. Chlamydienabort der Schafe und Ziegen (seuchenhafter Abort). Ist ein Tierbestand mit dieser Krankheit infiziert, so stellt dies eine grosse Gefahr für schwangere Frauen dar.

Alle hochansteckenden Tierseuchen und eine Reihe von auszurottenden Tierseuchen wurden in der Schweiz schon vor längerer Zeit ausgerottet. Mit einer angebrachten Kontroll- und Überwachungstätigkeit stellen wir sicher, dass das erneute Auftreten von „ausgerotteten Tierseuchen“ frühzeitig erkannt und eingedämmt wird. Mit der Überwachung stellen wir ebenso sicher, dass neu auftretende Tierseuchen frühzeitig erkannt werden.

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