Tierschutz   

Im Vollzug zur Tierschutzgesetzgebung stützt sich unsere Fachstelle Tierschutz und auf eine Zusammenarbeit mit den regionalen amtlichen Tierärzten, dem landwirtschaftlichen Kontrolldienst Graubünden, der kantonalen Tierversuchskommission, der Verkehrspolizei und dem Graubündner Tierschutzverein.

Dabei werden folgende Vollzugsaufgaben wahrgenommen:

  • Kontrolle zur Einhaltung der Tierschutzvorschriften in Nutztierhaltungen
  • Kontrolle bei Tiertransporten
  • Bewilligungswesen und Aufsicht zu Wildtierhaltungen und Tierhandlungen
  • Bewilligungswesen und Aufsicht zu Tierversuchen
  • Überwachung des Tierschutzes in Schlachtanlagen
  • Überwachung des Tierschutzes auf Märkten und Ausstellungen
  • Abklärungen zu Tierschutzmassnahmen Dritter
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden