Badewasser   

Durch regelmässige Kontrollen von Badewasser soll sichergestellt werden, dass Badegäste sich in einer optisch sauberen Umgebung bewegen können, keine ansteckenenden Krankheiten auflesen und Ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

Gemeinscahftsbäder benötigen eine Betriebsbewilligung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS). Das Gesuch für die Nachstehend aufgeführte Schwimm- und Badeanlagen, die durch die Allgemeinheit benützt werden, fallen unter:

  • Hallenbäder
  • Freibäder
  • Schulschwimmbäder
  • Therapiebäder
  • Hotelbäder
  • Planschbecken in öffentlichen Parkanlagen oder Wohnsiedlungen
  • Kleinbecken in Überbauungen, Ferien, Sport- und Fitnesscentern
  • Saunatauchbecken in öffentlichen Saunaanlagen und Hotels
  • Wellness-Center

Das Baden in Seen und Flüssen spielt iin der Schweiz im Rahmen der aktiven Freizeitgestaltung eine wichtige Rolle. Es werden deshalb die wichtigsten Badeseen, Badestellen am Rhein sowie grössere Seen auf denen Wasserport betrieben wird, auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung überprüft.

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