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Aufgrund des von Bundesrat und Parlament beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie erhält die Ausschöpfung des Potentials erneuerbarer Energien ein bedeutendes politisches und gesellschaftliches Gewicht. Es ist davon auszugehen, dass die Windenergie in der Schweiz und auch in Graubünden weiter Fuss fassen wird. Die Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild sowie das zunehmende Interesse an der Nutzung der Windenergie in Graubünden rufen nach verbindlichen Grundsätzen für die Planung. Aus diesem Grund wurde der kantonale Richtplan um den Bereich Windenergie ergänzt und der bestehende Leitfaden aktualisiert. Verbindlich festgelegt wurden unter anderem die allgemeinen Anforderungen an die Planung von Windkraftanlagen sowie die massgeblichen Verfahrensschritte. Im hier vorliegenden Leitfaden werden diese, neben einem generellen Portrait über die Windenergie, konkretisiert.

Im Mai 2018 wurde der Leitfaden zudem an die überarbeitete Energiegesetzgebung (Erlass Jan. 2018) sowie an das 2017 als behördenverbindlich erklärte Konzept Windenergie angepasst.

Planungsleitfaden für Behörden und Projektentwickler