Fruchtfolgeflächen  

Zur Sicherung der Ernährung bei Zeiten gestörter Nahrungsmittelzufuhr hat der Bund den „Sachplan Fruchtfolgeflächen“ erlassen. Mit diesem Sachplan soll sichergestellt werden, dass auch in Krisenzeiten genügend Nahrungsmittel produziert werden können. Der Kanton Graubünden hat den Auftrag, den Umfang von 6'300 ha Fruchtfolgeflächen zu sichern.