Windenergieanlagen (WEA) 

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des kantonalen Richtplans waren Windenergieanlagen (WEA), die über die Deckung des lokalen Eigenbedarfs hinausgehen, als für Graubünden nicht relevant betrachtet worden. Der Richtplan behandelt in allgemeiner Form Kleinanlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Diese Verhältnisse haben sich unter anderem wegen der Einspeisevergütung, der steigenden Nachfrage oder der allgemeinen technischen Entwicklung geändert. Die Windenergie wird in der Schweiz vermehrt Fuss fassen. Unbestritten ist, dass insbesondere grössere Windenergieanlagen verschiedene räumliche Auswirkungen und überörtliche Bedeutung haben.

Der Kanton verzichtet auf eine Positivplanung für WEA. Dazu wären Windmessungen in den einzelnen Talschaften nötig. Mit dem vorliegenden Leitfaden wird aufgezeigt, wo Ausschlussgebiete für WEA vorliegen, welche generellen Standortanforderungen WEA erfüllen müssen (Interessenabwägung bei Konflikten) und welche Eignungskriterien erfüllt sein müssen.


Windenergieanlagen, Leitfaden als Beurteilungsgrundlage für Behörden und Projektanten
Windenergieanlagen, Grundlagenkarte, Format A3 (Tif 20MB) 

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