Allgemeine Baubewilligung
Im Kanton Graubünden hat jede Gemeinde ein eigenes Baugesetz.
Je nach Projekt sind weitere Bewilligungen notwendig.
Wir stellen für Sie gerne den Kontakt zu den zuständigen Behörden her.
Feuerpolizeiliche Baubewilligung
Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor Bränden. Mit dem Bau darf erst nach Erteilung der feuerpolizeilichen Baubewilligung begonnen werden. Das Gesuch ist über die Gemeinde oder direkt dem Feuerpolizeiamt Graubünden einzureichen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung Graubünden oder direkt an das Feuerpolizeiamt des Kantons Graubünden. Wir beraten Sie gerne.