Betriebsgenehmigung   

Plangenehmigung und Betriebsbewilligung

 
Für industrielle - und nichtindustrielle Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren ist eine Plangenehmigung für Bau, Einrichtung und Umgestaltung erforderlich. Sie stellt sicher, dass Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz im Projektstadium berücksichtigt werden. Die Betriebsbewilligung wird nach Fertigstellung des Baus erteilt. Das Gesuch ist dem Kantonalen Arbeitsinspektorat einzureichen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung Graubünden oder direkt an das Kantonale Arbeitsinpektorat. Wir beraten Sie gerne.

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