Schwerverkehr   

Transporter mit einem Betriebsgewicht zwischen 34 und 40 Tonnen benötigen eine Bewilligung. Strassentransportunternehmungen erhalten eine Bewilligung sofern ihre Fahrzeuge für 40 Tonnen zugelassen und die Anzahl Kontingentsfahrten im Jahr nicht ausgeschöpft sind. Die Bewilligungsanträge sind an folgende Stellen einzureichen:

Binnenverkehr an das Strassenverkehrsamt des Immatrikulationskantons www.asa.ch

Transit-, Einfuhr- und Ausfuhrtransport an ASTRA- Kontingente www.astra.admin.ch


Strassen ohne signalisierte Gewichtsbeschränkung sind befahrbar. Signalisierte Beschränkungen, z.B. Anhängerverbot, müssen beachtet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.uvek.admin.ch

Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.

Kontakt

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden