Umwelt   

Abfall

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen sind Gemeinden bzw. Abfallverbände zuständig. Die übrigen Abfälle (z.B. Produktionsabfälle) müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Für Sonderabfälle gilt ein spezielles Verfahren.

Das Verbrennen von Abfällen ist Pflicht und darf nur in speziellen Anlagen erfolgen.

 

Abluft und Abgase

Emissionen von stationären Anlagen dürfen die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) nicht überschreiten.

Wer eine Anlage errichten will, muss über Art und Menge der Emissionen sowie über Ort, Höhe und zeitlicher Verlauf des Ausstosses Auskunft erteilen (Emissionserklärung).

In Feuerungsanlagen dürfen nur typengeprüfte Geräte eingesetzt werden. Die Anlagen werden regelmässig durch den Kanton geprüft.

 

Abwasser

Abwasser, das den Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation nicht entspricht, muss vorbehandelt werden. Der Kanton regelt die Vorbehandlung.
 

Umweltverträglichkeitsprüfung

Für verschiedene Anlagen (z.B. grössere industrielle Betriebe, grössere Parkierungsanlagen, grössere Einkaufszentren) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Standortgemeinde und dem Amt für Umwelt Kontakt aufzunehmen.


Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung Graubünden oder direkt an das Amt für Natur und Umwelt Graubünden. Wir beraten Sie gerne.

Kontakt

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