Im Vergleich zu den umliegenden Ländern ist die Steuerbelastung im Kanton Graubünden für Unternehmen ausserordentlich attraktiv.
Das Schwergewicht liegt in der Schweiz bei den direkten Steuern. Diese werden bei Unternehmen (juristischen Personen) auf Gewinn und Kapital und bei natürlichen Personen auf Einkommen und Vermögen erhoben. Die Steuerhoheit obliegt dem Bund sowie den Kantonen und deren Gemeinden.
Für juristische Personen ist die Bundessteuer in der ganzen Schweiz einheitlich proportional ausgestaltet. Im Kanton Graubünden ist die Steuerbelastung unabhängig vom Firmendomizil. Die steuerliche Belastung von juristischen Personen bzw. deren Anteilsinhaber wurde und wird in Graubünden in jüngster Zeit laufend reduziert.
Für selbstständig Erwerbende variiert die Steuerbelastung je nach Firmendomizil im Kanton Graubünden.
Gewinnsteuerbelastung für juristische Personen ab dem Steuerjahr 2010
Die effektive proportionale Gewinnsteuerbelastung für alle Steuerhoheiten (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche) beträgt noch 16.8% auf dem Gewinn vor Steuern.
Ausführungsbestimmungen und Steuergesetze
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung.