Steuern   

Im Vergleich zu den umliegenden Ländern ist die Steuerbelastung im Kanton Graubünden für Unternehmen ausserordentlich attraktiv.

Das Schwergewicht liegt in der Schweiz bei den direkten Steuern. Diese werden bei Unternehmen (juristischen Personen) auf Gewinn und Kapital und bei natürlichen Personen auf Einkommen und Vermögen erhoben. Die Steuerhoheit obliegt dem Bund sowie den Kantonen und deren Gemeinden.

Die Bundessteuern sind in der ganzen Schweiz einheitlich proportional, die kantonalen und kommunalen Steuersätze variieren jedoch je nach Wohn- oder Firmendomizil. 

Die steuerliche Belastung von juristischen Personen bzw. deren Anteilsinhaber wurde und wird in Graubünden in jüngster Zeit laufend reduziert. Zu den wichtigsten Entlastungen zählen: 

  

Wirksam ab dem Steuerjahr 2008  

  • Reduktion des maximalen Gewinnsteuersatzes von 15.0% auf 7.5%. - Die maximale Gewinnsteuerbelastung für alle Steuerhoheiten (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche) beträgt noch 18.9% auf dem Gewinn vor Steuern.
  • Abschaffung der Sonderabgabe auf dem Kapital
  • Reduktion des Steuerfusses von 105% auf 100%.

 

Wirksam ab dem Steuerjahr 2009

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf geldwerten Vorteilen (Dividenden) aus massgebenden Beteiligungen am Kapital einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft bei der Kantonssteuer und der direkten Bundessteuer. Werden die Beteiligungen im Privatvermögen gehalten, so sind beim Anteilsinhaber nur 60% der Ausschüttung steuerbar. Werden die Beteiligungen im Geschäftsvermögen gehalten, sind noch 50% der Ausschüttung steuerbar. Massgebend ist die Beteiligung, wenn sie mindestens 10% am Aktien- oder Stammkapital ausmacht. (Man spricht von der Teilbesteuerung, bei der kantonalen Einkommenssteuer wendete man bisher die Halbsatzbesteuerung auf ausgeschüttete Gewinne an). Beibehalten wird die Halbsatzbesteuerung beim Vermögen auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent. 

  

Wirksam ab dem Steuerjahr 2010

Weitere Reduktion der maximalen Gewinnsteuerbelastung und Wechsel zu einem proportionalen Gewinnsteuertarif von 5.5%. Die Gewinnsteuerbelastung für alle Steuerhoheiten (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche) beträgt noch 16.8% auf dem Gewinn vor Steuern. 

 
Ausführungsbestimmungen und Steuergesetze

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung.

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