Beherbergungen   

Der Kanton kann Beiträge oder Darlehen an Projekte von Beherbergungsbetrieben gewähren wenn

  • es sich um ein regionalwirtschaftlich bedeutsames oder besonders innovatives Projekt handelt;
  • das Vorhaben massgeblich zur Sicherung eines wettbewerbsfähigen touristischen Angebots in der Region beiträgt;
  • ein angemessener Eigenkapitaleinsatz sichergestellt ist und
  • die marktübliche Grundfinanzierung vorliegt.

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