Der Kanton kann Beiträge oder Darlehen an Projekte von Beherbergungsbetrieben gewähren wenn
- es sich um ein regionalwirtschaftlich bedeutsames oder besonders innovatives Projekt handelt;
- das Vorhaben massgeblich zur Sicherung eines wettbewerbsfähigen touristischen Angebots in der Region beiträgt;
- ein angemessener Eigenkapitaleinsatz sichergestellt ist und
- die marktübliche Grundfinanzierung vorliegt.