Der Kanton kann an den Bau und die Erneuerung von Bergbahnen und Schneeanlagen Beiträge gewähren, wenn
- das Vorhaben mindestens ein Investitionsvolumen von 1 Mio. Franken aufweist;
- die Anlage den Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzeptes sowie raumplanerischen und ökologischen Vorgaben entspricht;
- die Wirtschaftlichkeit der Investition mit einem mittelfristigen Businessplan belegt wird;
- bei kleinen Unternehmungen (Umsatz weniger als 2 Mio. Franken/Jahr) die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand vorhanden ist.
Bergbahnen und Schneeanlagen können auch mit NRP-Darlehen des Bundes gefördert werden.