Bergbahnen und Schneeanlagen   

Der Kanton kann an den Bau und die Erneuerung von Bergbahnen und Schneeanlagen Beiträge gewähren, wenn

  • das Vorhaben mindestens ein Investitionsvolumen von 1 Mio. Franken aufweist;
  • die Anlage den Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzeptes sowie raumplanerischen und ökologischen Vorgaben entspricht;
  • die Wirtschaftlichkeit der Investition mit einem mittelfristigen Businessplan belegt wird;
  • bei kleinen Unternehmungen (Umsatz weniger als 2 Mio. Franken/Jahr) die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand vorhanden ist.
Bergbahnen und Schneeanlagen können auch mit NRP-Darlehen des Bundes gefördert werden.


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