Veranstaltungen   

Der Kanton kann Beiträge an Veranstaltungen gewähren, wenn
diese den Bekanntheitsgrad der Tourismusregion Graubünden und die touristische Wertschöpfung erhöhen sowie;

  • von überregionaler Bedeutung sind;
  • den Zielsetzungen des Vereins Graubünden Ferien entsprechen;
  • die Marke Graubünden in das Kommunikationskonzept des Veranstalters einbeziehen und
  • die Eigenleistungen des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind.
Die Förderung gemäss Wirtschaftsentwicklungsgesetz konzentriert sich vor allem auf touristische Sportveranstaltungen. Die Beitragsvoraussetzungen und Beitragsbemessungen sind in den Richtlinien des Departements geregelt.


Weitere Institutionen, welche Sportveranstaltungen unterstützen:



Grundlagen Kanton

Ansprechpartner AWT

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden