Vergaberichtlinien:
Die Vergaberichtlinien basieren auf dem Zweckartikel der Stiftungsurkunde, der auszugsweise wie folgt lautet:
Die Stiftung hat zum Zweck, im Zusammenwirken mit Institutionen und Unternehmungen den Wirtschaftsstandort Graubünden zu stärken und Projekte zu unterstützen, welche vor allem mit einheimischen Ressourcen für den Kanton Graubünden Wertschöpfung, Know-how und Arbeitsplätze schaffen.
Kriterien:
Folgende Kriterien sollten - teilweise kumulativ - erfüllt sein, damit finanzielle Beiträge und Darlehen gewährt werden können (Aufzählung ist nicht abschliessend):
- Herausragende Projekte mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit für den Kanton Graubünden;
- Entwicklung neuer, innovativer und national oder international wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen;
- Ausschöpfung und Intensivierung der Nutzung einheimischer Ressourcen und Potenziale;
- Unterstützung der Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungs- und Forschungsinstitutionen mit Unternehmen der Wirtschaft;
- Auf- und Ausbau von Wissenstransfer und die Erarbeitung von Forschungsergebnissen;
- Erforschung des Kultur- und Lebensraums Graubünden im Hinblick auf die Erfüllung des Stiftungszwecks.
Mittelverwendung:
Die Mittel werden für Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen mit Bezug zum Kanton Graubünden verwendet.