Bewirtschaftungsbeiträge neu festgelegt
Die kantonalen Beiträge an die Kosten für ökologische Leistungen der Landwirtschaft sind von der Regierung neu festgesetzt worden. Der Grund ist ein Systemwechsel in der Beitragszahlung. Bis Ende 2011 wurden Beiträge zum Erhalt und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit besonderer biologischer Qualität vom Kanton auch gesamtbetrieblich ausgerichtet. Neue Vorgaben des Bundes verlangen hingegen nur noch Beiträge pro Flächeneinheit. Die Umlagerung hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Summe der Beiträge.