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Eine Tourismusabgabe bleibt das Ziel   

Consumer 
26.08.2010 

Die Vernehmlassung zur neuen Tourismusfinanzierung Graubünden fand vom 30. November 2009 bis 31. März 2010 statt. Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt, wie mit Anpassungen eine mehrheitsfähige Vorlage für die Tourismusabgabe erreicht werden soll. Eine flächendeckende Tourismusabgabe zur Grundfinanzierung von touristischen Aufgaben und des Tourismusmarketings ist ein zentraler Bestandteil der Bündner Tourismusreform und wird weiterverfolgt.

Die interessierten Kreise hatten vier Monate Zeit für eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Insgesamt sind beim Kanton 152 Stellungnahmen eingegangen: 7 Stellungnahmen von politischen Parteien, 5 von kantonalen Departementen und Ämtern, 18 von Tourismusorganisationen, 32 von Berufs- und Interessensverbänden, 71 von Gemeinden und Regionalverbänden sowie 19 Stellungnahmen von Privatpersonen und einzelnen Unternehmen. Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt nun die Stärken und Schwächen der beiden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Gesetzesentwürfe für eine neue Tourismusfinanzierung. Die Bündner Regierung hat die Auswertung der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Stossrichtung für die Weiterbearbeitung der Vorlage diskutiert.

Bündner Tourismusreform ist unbestritten

Die Ziele der laufenden Tourismusreform sind unbestritten und deren Umsetzungsstand ist anerkannt. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass die Rahmenbedingungen für den Tourismus weiter konsequent verbessert werden sollen. An den Anforderungen für Destinations-Managementorganisationen (DMO) und Regionale Tourismusorganisationen (ReTO) sowie am Anschlusszwang für alle Tourismusorganisationen soll festgehalten werden. Die Regierung soll nur dann einschreiten können, wenn regional keine Lösungen gefunden werden.

Tourismusabgabe bedarf einer Weiterentwicklung

Eine neue Tourismusfinanzierung wird als notwendig erachtet und soll auch ermöglicht werden. Eine Vielzahl von konkreten Verbesserungsvorschlägen wird nun im Detail geprüft. Dabei bilden die beiden Gesetzesentwürfe Tourismusfinanzierungsgesetz (TFG) und Tourismusharmonisierungsgesetz (THG) eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesetzesvorlage. Die Finanzierung von Tourismusmarketing und Tourismusentwicklung steht weiterhin im Zentrum. Die Tourismusabgabe soll den ganzen Kanton erfassen, wobei einem „kommunalen Element" in der Umsetzung starkes Gewicht gegeben werden soll. Weitere Detailabklärungen sind bezüglich des geplanten Tourismusfonds zu treffen. Der Vollzug und die Datenerhebung sollen auf Zweckmässigkeit und Effizienz überprüft werden.

Flächendeckende Tourismusgabe für alle Nutzniesser

Alle Unternehmen mit direktem und indirektem Tourismusnutzen sollen in die neue Tourismusfinanzierung einbezogen werden. Die gesetzliche Abgabepflicht bei global tätigen, exportorientierten Unternehmen wird nochmals übergeprüft. Der Systemwechsel bei den Beherbergern (Kapazität statt Frequenz) sowie der Einbezug aller Ferienwohnungen in die Tourismusfinanzierung werden im Grundsatz begrüsst. Die Bemessungsgrundlagen sowie Abgrenzung der verschiedenen Beherbergungstypen der Hotellerie und Parahotellerie sollen geschärft und klarer definiert werden.

Beratung im Grossen Rat in der Augustsession 2011

Gesamthaft kann festgehalten werden, dass die Schlussfolgerungen für die weitere Bearbeitung der Vorlage erbracht wurden. Die Neukonzeption der Tourismusfinanzierung ist weiterhin ein zentraler Bestandteil der Bündner Tourismusreform und wird weiterverfolgt. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales und das Amt für Wirtschaft und Tourismus klären die rechtlichen und politischen Fragen im Hinblick auf einen revidierten Gesetzesentwurf. Die Beratung im Grossen Rat ist in der Augustsession 2011 vorgesehen.

 

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