Familienzulagen neu für alle Berufstätigen
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Ab 2013 erhalten sämtliche Erwerbstätigen pro Kind eine Familienzulage. So schreibt es der Bund vor. Die Kantone müssen ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen. Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen zur Vernehmlassung bis Ende Februar 2012 freigegeben.
Das revidierte eidgenössische Familienzulagengesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, beinhaltet eine einheitliche und umfassende Regelung der Familienzulagen. Neu ist, dass auch Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anrecht auf Familienzulagen haben. Dazu müssen sie sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Zur Finanzierung der Leistungen entrichten die Selbstständigerwerbenden Beiträge, die sich nach ihrem AHV-pflichtigen Einkommen bemessen. Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Arbeitnehmenden, deren Familienzulagen von den Arbeitgebenden finanziert werden.
Laut Bundesrecht können die Kantone selbst bestimmen, ob innerhalb einer Familienausgleichskasse auf den AHV-pflichtigen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf denjenigen der Selbstständigerwerbenden der gleiche Beitragssatz erhoben werden muss oder nicht. Im Sinne einer möglichst rechtsgleichen Behandlung sämtlicher Erwerbstätiger spricht sich die Bündner Regierung für einen einheitlichen Beitragssatz pro Familienausgleichskasse aus. Dieser beträgt bei der kantonalen Kasse gegenwärtig 1,9 Prozent von der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Die privaten Familienausgleichskassen sind nicht an diesen Beitragssatz gebunden.
Die Mindestzulagen betragen 220 Franken pro Monat für Kinder bis zur Vollendung des 16. Altersjahres und 270 Franken pro Monat für Kinder nach Vollendung des 16. Altersjahres. Der höhere Ansatz gilt für Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Der Aufwand, den die Ausdehnung der Zulagenberechtigung auf Kinder von Selbstständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft mit sich bringt, ist schwierig abzuschätzen. Die kantonale Familienausgleichskasse geht für 2013 von einer zusätzlichen Zulagensumme von 7,555 Mio. Franken aus. An Arbeitnehmende richtet die Kasse 2013 Zulagen von rund 81,725 Mio. Franken aus.