Der Kanton Graubünden passt bei den Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit die Gebührensätze an. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz auf den 1. September 2010 in Kraft gesetzt.
Dabei werden bei aufwendigen Arbeitszeitbewilligungsverfahren und Verfügungen die Maximalgebühren, deren Satz aus dem Jahr 2003 stammt, von 500 auf 3000 Franken angehoben. Gleichzeitig kann der Kanton jedoch bei Bewilligungen mit geringfügigem Verwaltungsaufwand künftig auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Der Regierung erscheint es sinnvoll, bewilligungspflichtige und nicht bewilligungspflichtige Unternehmen faktisch gleich zu behandeln und auf die Erhebung von geringfügigen Gebühren zu verzichten.