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Geplante Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen wird befürwortet   

 
26.08.2010 

Die vom Bund geplanten Änderungen der Preisbekanntgabe-Verordnung werden von der Bündner Regierung grösstenteils begrüsst. Diese schaffen mehr Transparenz für die Konsumenten, verhelfen dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgebotes zu mehr Gewicht und führen zu mehr Praxisorientierung. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest.

 

Mit den Anpassungen will der Bund einerseits neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellen. Andererseits sollen einzelne Regeln, die sich in der Praxis als zu starr erwiesen haben, wieder gelockert werden. Die Regierung begrüsst unter anderem den geplanten Wegfall der Anschlagungspflicht der Preise in Hotelzimmern. Dies stellt ihrer Ansicht nach eine erleichternde Anpassung an die heutige Praxis dar. Ebenso ist die Regierung der Meinung, dass weitere Änderungen mehr Rechtssicherheit schaffen.

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