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IAO-Übereinkommen über den Mutterschutz kann ratifiziert werden   

 
02.09.2011 
Die Bündner Regierung nimmt in der von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates eröffneten Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative über die Ratifikation des Übereinkommens über den Mutterschutz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, Nr. 183) wie folgt Stellung: Aus Sicht der Regierung muss zur Ratifikation des Übereinkommens die Bundesgesetzgebung nicht angepasst werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung stellen die Rechtssicherheit auch in Bezug auf die Entlöhnung von Stillpausen her. Die nationalrätliche Kommission hingegen erachtet in dieser Frage eine Rechtslücke als gegeben und möchte diese mit einer Ergänzung von Art. 35a Abs. 2 des Arbeitsgesetzes schliessen. Für die Regierung ist dies zwar kein Widerspruch, hingegen sollte überprüft werden, ob überhaupt die Notwendigkeit für eine Gesetzesanpassung besteht.
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