Raumplanungsverordnung für einfacheres Bauen
Die Regierung hat eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung beschlossen. Die Revision bezweckt die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung von Baubegriffen (IVHB). Die Bündner Gemeinden werden verpflichtet, die IVHB in ihrer kommunalen Baugesetzgebung zu berücksichtigen. Das Ziel besteht darin, Baurechtsbegriffe zu vereinheitlichen und damit das Baurecht insgesamt zu vereinfachen. Mit der Umsetzung der IVHB wird ein Auftrag aus der am 1. November 2005 in Kraft getretenen totalrevidierten kantonalen Raumplanungsgesetzgebung erfüllt.