Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung erlassen
Die Regierung setzte das Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz) per 1. Januar 2012 in Kraft. Dazu hat sie nun eine Verordnung erlassen. Die Bestimmungen regeln unter anderem die Zuständigkeiten, die Organisationsformen und weitere für den Vollzug notwendige Einzelheiten. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft. Die bisherige Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben.