Die Bündner Regierung befürwortet die strategischen und inhaltlichen Ziele des geplanten neuen nationalen Kindesschutzprogramms. Dieses verfolgt im Rahmen einer Partnerschaft öffentlicher und privater Stellen das Ziel, die Koordination, Förderung und Umsetzung von Präventionsprojekten im Kindesschutzbereich auf nationaler Ebene zu verstärken.
Wie die Regierung in ihrer Konsultation an den Verein Kinderschutz Schweiz schreibt, hält sie die festgelegten Schwerpunkte des Programms für wichtige Themen im Bereich des Kindesschutzes. Allerdings bringt die Regierung kritische Anmerkungen zur vorgesehenen befristeten Finanzierung der Strukturen an. Dabei ist nämlich nicht ersichtlich, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Programmpunkte für die Kantone und die Gemeinden haben werden. Zudem erachtet es die Regierung als wichtig, die Kantone bei der Umsetzung des nationalen Kindesschutzprogramms frühzeitig mit einzubeziehen und ihnen ein Mitspracherecht einzuräumen. Die Umsetzung des Kindesschutzes fällt nämlich hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone.