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  • Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden
  • Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun
  • Dipartimento dell'economia pubblica e socialità dei Grigioni

Amtliche Wohnungsnummer 

WohnungsnummerDie eidgenössischen Identifikatoren für das Gebäude (EGID) und für die Wohnung (EWID) identifizieren jedes Gebäude und jede Wohnung schweizweit eindeutig. Diese Identifikatoren sind notwendig für den elektronischen Datenaustausch. Da sie aus Datenschutzgründen aber keiner Systematik folgen, sind sie nicht für den Gebrauch im Alltag geeignet. So liegt die Wohnung mit EWID 010 z.B. nicht neben der Wohnung mit EWID 011. Daher werden diese Identifikatoren ausschliesslich "im Hintergrund" in der Software geführt.

In Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen pro Stockwerk ist die Benennung einer bestimmten Wohnung im Alltag schwierig ("links, Mitte, rechts" reicht nicht mehr aus). Das Bundesamt für Statistik empfiehlt daher dringend die Wohnungen mit einer logischen amtlichen Nummer (WN) zu versehen. Die Nummer 101 liegt beispielsweise neben der Nummer 102 und unter der Wohnung Nummer 201.

Amtliche Wohnungsnummer (WN):
  • Administrative Wohnungsnummer: Die amtliche Wohnungsnummer wird auf dem Mietvertrag und im GWR geführt.
  • Physische Wohnungsnummer: Die amtliche Wohnungsnummer wird zusätzlich zur rein administrativen Nummer zusätzlich als physisches Nummernschild an der Wohnungstüre oder am Klingeltableau angebracht.

Die Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer liegt im Kanton Graubünden in der Kompetenz der Gemeinden. 

Pflichten der Vermieter
Wenn die Gemeinde die Wohnungsnummer amtlich einführt, so sind die Vermieter verpflichtet, diese auf den Mietvertrag aufzudrucken.

Links und Dokumente

 

Kontakt 


Bund:


Hotline des Bundes zum Thema Einwohnerregister: 0800 866 700

Hotline des Bundes zum Thema GWR: 0800 866 600

Kanton:

Stelle für Registerharmonisierung

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