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  • Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden
  • Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun
  • Dipartimento dell'economia pubblica e socialità dei Grigioni

Haupt- und Nebenwohnsitz   

Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) verpflichtet die Gemeinden dazu, alle in der Gemeinde wohnhaften Personen (Niedergelassene und Aufenthalter) in ihrem Einwohnerregister (EWR) zu führen.


Die Begriffe Niederlassung und Aufenthalt werden im Ausländerrecht anders verwendet als in der Einwohnerregistergesetzgebung:
Niedergelassene (Hauptwohnsitz) und Aufenthalter (Nebenwohnsitz) müssen im Einwohnerregister geführt werden
(Alternative Darstellung)

Niederlassungsgemeinde: Hauptwohnsitz


Gemeinde, in der sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz haben.

Der registerrechtliche Hauptwohnsitz entspricht exakt dem zivilrechtlichen "Wohnsitz" (ZGB Art. 23 ff) und meist auch dem steuerrechtlichen Wohnsitz (Art. 6 Steuergesetz) sowie dem politischen Wohnsitz (Art. 4 Gesetz über die politischen Rechte).

Für Schweizerinnen und Schweizer befindet sich der Hauptwohnsitz (Niederlassungsgemeinde), dort wo die Person den Heimatschein hinterlegt hat.

Für Ausländerinnen und Ausländer entspricht das Meldeverhältnis des Hauptwohnsitzes der Gemeinde, für welche die (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung (z.B. Ausländerkategorie B, L, F etc.) bzw. die Niederlassungsbewilligung (Ausländerkategorie C) erteilt wurde.

Ausländische Personen die keine Bewilligung haben oder beantragen (müssten), begründen keinen Hauptwohnsitz (z.B. Arbeitskräfte im sogenannten "Meldeverfahren" bis 90 Tage - EU15/EFTA, Zypern, Malta) - siehe aber "Code 3" weiter unten.


Aufenthaltsgemeinde: Nebenwohnsitz


Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Eine Person kann mehrere Nebenwohnsitze haben.

Ein Nebenwohnsitz wird in einer Gemeinde immer begründet wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Hauptwohnsitz in einer anderen Schweizer Gemeinde
  • mehr als 90 Übernachtungen am Stück oder innerhalb eines Jahres in der Gemeinde

Dies gilt unabhängig vom Grund des Aufenthaltes.

Aufenthalter:

  • Aufenthalter zu Arbeits- oder Studienzwecken (Wochenaufenthalter)
  • Aufenthalter zu anderen Zwecken (Tourismus, Altersheim usw.)

Beide Kategorien werden dem BFS als "Aufenthalter" übermittelt.


"Code 3": Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz in der Schweiz


Dies betrifft nur Ausländer, welche in der Schweiz keinen Hauptwohnsitz haben (also weder eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung noch eine Niederlassungsbewilligung). Darunter fallen Ausländer, welche sich bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten, aber auch Ausländer mit Grenzgängerbewilligung welche an Werktagen in der Schweiz übernachten (Hauptwohnsitz im grenznahen Ausland).

Dieser spezielle "Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz in der Schweiz" wird in einer Gemeinde nur begründet wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • kein Hauptwohnsitz in einer anderen Schweizer Gemeinde
  • mehr als 90 Übernachtungen am Stück oder innerhalb eines Jahres in der Gemeinde

Links und Dokumente


 

Beispiele:


Beispiel 1

Kevin ist 17 Jahre alt und wohnt im Internat der Klosterschule Disentis. Am Wochenende und in den Ferien fährt er zu seinen Eltern nach Felsberg.


Im Einwohnerregister Felsberg wird Kevin geführt:

Meldeverhältnis: Niedergelassener (Hauptwohnsitz)

Haushaltsart: Privathaushalt

 

Im Einwohnerregister Disentis wird Kevin ebenfalls geführt:

Meldeverhältnis: Aufenthalter (Nebenwohnsitz)

Haushaltsart: Kollektivhaushalt

 


Beispiel 2

Ulrich ist 91 Jahre alt und wohnt im Altersheim in Zizers. Da er aus Igis stammt, behält er die Niederlassung in Igis, obwohl ihm dort gar keine Wohnung mehr zur Verfügung steht und er sich auch tagsüber kaum mehr in der Gemeinde aufhält.

 

Im Einwohnerregister Zizers muss Ulrich geführt werden:

Meldeverhältnis: Aufenthalter (Nebenwohnsitz)

Haushaltsart: Kollektivhaushalt

 

Im Einwohnerregister Igis wird Ulrich nach wie vor geführt:

Meldeverhältnis: Niedergelassener (Hauptwohnsitz)

Haushaltsart: Sammelhaushalt (weder Gebäude noch Wohnung in Igis)


Beispiel 3

Sepp ist Österreicher. Er arbeitet ganzjährig mit Grenzgängerbewilligung (G) in Churwalden in einem Hotel (wo er an Arbeitstagen auch übernachtet).

 

Im Einwohnerregister Churwalden muss Sepp geführt werden:

Meldeverhältnis: "Aufenthalter (Nebenwohnsitz) ohne Hauptwohnsitz in der Schweiz" (Code 3)

Haushaltsart: Privathaushalt

 


Weitere Bsp
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Kontakt 

 

Bund:


Hotline des Bundes zum Thema Einwohnerregister: 0800 866 700

Kanton:

Stelle für Registerharmonisierung

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