Im Einwohnerregister müssen einerseits alle niedergelassenen Personen geführt werden (Hauptwohnsitz in der Gemeinde). Andererseits sind aber auch alle Personen als Aufenthalter zu erfassen, welche mehr als 90 Übernachtungen hintereinander oder pro Jahr in der Gemeinde aufweisen (Nebenwohnsitz in der Gemeinde).
Das gilt für Personen in
- Privathaushalten: "Normalfall"
- Kollektivhaushalten: Altersheime, Internate etc.
- Sammelhaushalten: Personen bewohnen kein Gebäude in der Gemeinde


Links und Dokumente
Beispiele:
Beispiel 1
Kevin ist 17 Jahre alt und wohnt im Internat der Klosterschule Disentis. Am Wochenende und in den Ferien fährt er zu seinen Eltern nach Felsberg.
Im Einwohnerregister Felsberg wird Kevin geführt:
Meldeverhältnis: Niedergelassener (Hauptwohnsitz)
Haushaltsart: Privathaushalt
Im Einwohnerregister Disentis wird Kevin ebenfalls geführt:
Meldeverhältnis: Aufenthalter (Nebenwohnsitz)
Haushaltsart: Kollektivhaushalt
Beispiel 2
Ulrich ist 91 Jahre alt und wohnt im Altersheim in Zizers. Da er aus Igis stammt, behält er die Niederlassung in Igis, obwohl ihm dort gar keine Wohnung mehr zur Verfügung steht und er sich auch tagsüber kaum mehr in der Gemeinde aufhält.
Im Einwohnerregister Zizers muss Ulrich geführt werden:
Meldeverhältnis: Aufenthalter (Nebenwohnsitz)
Haushaltsart: Kollektivhaushalt
Im Einwohnerregister Igis wird Ulrich nach wie vor geführt:
Meldeverhältnis: Niedergelassener (Hauptwohnsitz)
Haushaltsart: Sammelhaushalt (weder Gebäude noch Wohnung in Igis)
Beispiel 3
Sepp ist Österreicher. Er arbeitet ganzjährig mit Grenzgängerbewilligung (G) in Churwalden in einem Hotel (wo er an Arbeitstagen auch übernachtet).
Im Einwohnerregister Churwalden muss Sepp geführt werden:
Meldeverhältnis: "Aufenthalter (Nebenwohnsitz) ohne Hauptwohnsitz in der Schweiz" (Code 3)
Haushaltsart: Privathaushalt
Weitere Bsp.