Neu wird die Volkszählung grösstenteils basierend auf Registerdaten erstellt. Alle Bündner Gemeinden senden daher Ihre Daten an vier Stichtagen pro Jahr über SEDEX ans Bundesamt für Statistik (BFS).
Stichtage
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Der erste Stichtag war der 31. März 2010.
Ablauf
1) Überprüfung der Daten im eidg. Gebäude und Wohnungsregister (GWR)
Wenige Tage vor der Statistik-Datenlieferung oder vor einer Validierung muss geprüft werden, ob die Datenqualität im GWR genügend hoch ist (Anleitung Seite 10). Allenfalls muss das Bauamt die Daten korrigieren.
2) Validierung der Einwohnerdaten
Wenn das GWR in Ordnung ist, können Sie die Einwohnerregisterdaten an den Validierungsservice schicken. Die Gemeinde erhält darauf hin eine Rückmeldung über die Plausibilität der Daten. So können Sie diese noch vor der Statistik-Datenlieferung korrigieren.
3) Statistik-Datenlieferung
Den per Stichtag gültigen Datenbestand übermitteln Sie bitte bis Mitte des Folgemonats via Sedex ans BFS. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie vom Validierungsservice bereits bekannt.
Datenlieferung mit
Stichtag 30. September: Die
Datenlieferung sollte
zwischen dem 8. und dem 15. Oktober erfolgen. Personen, welche vor dem Stichtag zugezogen sind, sich aber erst später anmelden sind somit abgedeckt (sofern sie sich an die gesetzliche Frist von 8 Tagen halten).
4) Allenfalls Korrektur der Daten und erneute Lieferung
Wenn das BFS die Datenlieferung aufgrund zu vieler Plausibilitätsverletzungen zurückweist, muss die Einwohnerkontrolle die Daten korrigieren. Bis spätestens einen Monat nach dem Stichtag müssen die korrigierten Daten vom BFS akzeptiert worden sein.
Schritt 4 sollte normalerweise nicht notwendig sein, da die Daten vorgängig ja bereits in Schritt 1 und 2 geprüft wurden.
Links und Dokumente