Der Valdierungsservice ist eine Dienstleistung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Einwohnerkontrollen können Ihre Einwohnerdaten (via SEDEX) ans BFS senden. Dort werden die Daten auf Plausibilität geprüft (validiert). Die Einwohnerkontrollen erhalten eine Auswertung über die Verletzungen der Validierungsregeln. So weiss die Gemeinde wo noch fehlerhafte Daten vorhanden sein könnten.
Die Einwohnerkontrollen des Kantons Graubünden sind zur regelmässigen Nutzung des Validierungsservice verpflichtet.
- Grosse Gemeinden validieren ihre Einwohnerdaten wöchentlich.
- Mittelgrosse Gemeinden validieren einmal pro Monat am Monatsende.
- Kleinstgemeinden validieren zumindest unmittelbar vor der vierteljährlichen Statistik-Datenlieferung. Besser ist allerdings ebenfalls eine monatliche Validierung!
Eine wichtige Funktion ist die Kontrolle der Wohnungszuweisung (EWID-Zuweisung). Der Validierungsservice prüft die Wohnungszuweisung nur, wenn die Daten im eidgenössischen Gebäude und Wohnungsregister (GWR) in Ordnung sind. Daher muss vor der Validierung das GWR geprüft und allenfalls bereinigt werden.
Achtung: Unbedingt kurz vor dem Stichtag der Statistik-Datenlieferungen die Daten an den Validierungsservice senden. In den Monaten April, Juli, Oktober, Januar sind Validierungen erst möglich, wenn das BFS die vierteljährliche Statistik-Datenlieferung akzeptiert hat. Auf die Statistik-Datenlieferung erhalten die Gemeinden allerdings ebenfalls eine Rückmeldung entsprechend einer Validierung.
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