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  • Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden
  • Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun
  • Dipartimento dell'economia pubblica e socialità dei Grigioni

Neue AHV Nummer   

Die UPI wird aufgebaut


Die Datenbank UPI der Zentralen Ausgleichsstelle ist aufgebaut. Bis spätestens Ende Mai 2010 müssen die Einwohnerregister der Bündner Gemeinden für 99.5 % der Einwohner die korrekte AHV-Nummer von dort importieren.

Mutationsmeldungen der Bundesregister Infostar (Zivilstandsregister) und ZEMIS (Ausländerregister) werden normalerweise innerhalb eines Tages (spätestens nach einer Woche) an die UPI übermittelt.

Die Gemeinden können die ihnen noch fehlenden AHV-Nummer ab sofort folgendermassen bei der UPI abfragen:


  1. Sammelanfragen über die Einwohnerkontrollsoftware, falls diese die entsprechende Funktionalität besitzt (fragen Sie Ihren Softwarehersteller)
  2. Einzelabfragen via Internet: UPI Viewer (noch kein Passwort? Anmeldung) In Einzelfällen liefert die Einzelabfrage via UPI Viewer Resultate, auch wenn 1. keinen genauen Treffer erzielen konnte.
  3. Liefert sowohl 1. als auch 2. kein Resultat, darf die Gemeinde per Mail über upi_info@zas.admin.ch eine Anfrage stellen, die manuell bearbeitet wird.

Laufender Betrieb


Zuzüger aus einer andern schweizerischen Gemeinde (folgende Varianten sind möglich):

  • die Einwohnerkontrolle fragt die Nummer bei der UPI ab(siehe oben).
  • die alte Gemeinde übermittelt der neuen Gemeinde sämtliche Merkmale via Sedex (ab 2011 möglich, falls die Einwohnerkontrollsoftware diese Funktionalität unterstützt).

Neugeborene (folgende Varianten sind möglich):

  • Die Gemeinde erhält die Geburtsmeldung vom Zivilstandesamt auf Papier und fragt die AHV-Nummer bei der UPI ab.
  • Die Gemeinde erhält von Infostar über Sedex sämtliche Merkmale (ab Anfang 2010 möglich, falls die Einwohnerkontrollsoftware diese diese Funktionalität unterstützt).

Neu eingereiste Ausländer (folgende Varianten sind möglich):

  • Die Einwohnerkontrolle fragt die Nummer bei der UPI ab (unmittelbar nach Erfassung der Person durch die Fremdenpolizei in ZEMIS möglich).
  • Die Gemeinde erhält direkt von ZEMIS über Sedex sämtliche Merkmale (ab Mitte 2010, falls die Einwohnerkontrollsoftware diese diese Funktionalität unterstützt).

    Qualitätssicherung


    In Zukunft wird die AHV-Nummer als Personenidentifikator dienen. Es ist wichtig, dass die Nummer in allen Registern korrekt geführt wird.

    Die Gemeinden sollen mindestens einmal jährlich die AHV-Nummern aller Personen in Ihrem Register überprüfen. Dazu muss Ihre Einwohnerregistersoftware über die entsprechende Funktion verfügen.

    Links und Dokumente

    Überblick über die Dokumente zur Erstvergabe der AHVN13

    Anleitungen zur Nachführung der Neuen AHV-Versichertennummer(AHVN13) (Dez. 2008)

    Korrekturmöglichkeiten in der UPI

    Kontakt 


    Bund:


    Hotline des Bundes zum Thema Einwohnerregister: 0800 866 700

    Kanton:

    Stelle für Registerharmonisierung

    • Marke Graubünden
    • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden